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Ostinat Lizenzvereinbarung

Gültig ab: 1. Juni 2026 Version: 1.0

Mit dem Kauf einer Lizenz auf ostinat.com erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung einverstanden. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch, bevor Sie Ihren Kauf abschließen. Wenn Sie diesen Bedingungen nicht zustimmen, fahren Sie bitte nicht mit dem Kauf fort.

1. Definitionen

Für die Zwecke dieser Vereinbarung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:

  • „Lizenzgeber“ bezeichnet Esther García, die alleinige Rechteinhaberin sämtlicher Musikstücke im Ostinat-Katalog, die unter dem Markennamen Ostinat auf ostinat.com tätig ist.
  • „Lizenznehmer“ bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die eine Lizenz erworben und diese Bedingungen akzeptiert hat.
  • „Katalog“ bezeichnet die vollständige Sammlung aller Titel, Loops und Edits, die zum Zeitpunkt des Kaufs über ostinat.com zum Download verfügbar sind.
  • „Titel“ bezeichnet jede einzelne Audiodatei, die im Katalog enthalten ist.
  • „Lizenz“ bezeichnet das nicht ausschließliche, weltweite und zeitlich unbeschränkte Recht zur Nutzung des Katalogs gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung.
  • „Audiovisuelle Inhalte“ bezeichnet jedes Video, jeden Film, jede Präsentation, jede Werbung, jeden Podcast, jede App, jedes Spiel oder jede sonstige Medienproduktion, in die ein Titel eingebunden ist.
  • „Kundenprojekt“ bezeichnet audiovisuelle Inhalte, die vom Lizenznehmer im Auftrag eines Drittkunden erstellt werden.
  • „Rundfunk/Broadcast“ bezeichnet die Verbreitung über Fernsehen, Radio oder abonnementbasierte Over-the-Top-Streaming-Plattformen (OTT), z. B. Netflix, Amazon Prime Video, Disney+, Hulu und vergleichbare Dienste.
  • „Endprodukt“ bezeichnet die konkrete, synchronisierte Verbindung eines Titels mit audiovisuellen Inhalten, die vom Lizenznehmer erstellt wurden, wobei der Titel nicht aus der Medienproduktion herausgelöst, abgetrennt oder unabhängig davon verwendet werden kann.

2. Lizenzgewährung

Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung und nach Zahlung der entsprechenden Lizenzgebühr gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, weltweite und zeitlich unbeschränkte Lizenz zur Nutzung des Katalogs zur Synchronisation mit Videos, Audioinhalten oder anderen Medien im Umfang des jeweils erworbenen Tarifs.

Diese Lizenz wird einmalig zum Zeitpunkt des Kaufs gewährt. Sie läuft nicht ab, muss nicht verlängert werden und beinhaltet keine wiederkehrenden Zahlungen.
Für den Creator-Tarif ist die Lizenz ausschließlich auf einen einzelnen Nutzer beschränkt.

Die gewährten Rechte beschränken sich auf die in Abschnitt 3 und Abschnitt 4 für den jeweils erworbenen Tarif beschriebenen Rechte.

Diese Vereinbarung gewährt eine Lizenz zur Nutzung des Katalogs und stellt keine Übertragung des Urheberrechts dar. Der Lizenzgeber behält sämtliche geistigen Eigentumsrechte am Katalog.

3. Tarifvergleich

Der Umfang der gewährten Rechte hängt von dem beim Kauf ausgewählten Tarif ab:

Nutzung Creator · 149 $ Studio · 249 $ Agency · 699 $
Eigene Projekte & eigene Marke
YouTube & Social Media
Online-Werbung
Kunden- & Drittanbieter-Projekte
Rundfunk · TV, Radio, OTT
Weltweites Lizenzgebiet
Unbefristet · Kein Ablaufdatum

4. Zulässige Nutzungen

Alle Tarife

  • Einbindung von Titeln in audiovisuelle Inhalte für die persönliche oder kommerzielle Nutzung.
  • Veröffentlichung audiovisueller Inhalte auf YouTube, Vimeo, Instagram, TikTok, Facebook und ähnlichen Online-Video- und Social-Media-Plattformen.
  • Nutzung von Titeln in Online-Werbekampagnen, einschließlich bezahlter Videoanzeigen auf YouTube, Instagram, Facebook und ähnlichen Plattformen.
  • Nutzung von Titeln in Podcasts, Präsentationen, E-Learning-Inhalten und der internen Unternehmenskommunikation.
  • Nutzung von Titeln in Apps, Spielen und digital vertriebenen Softwareprodukten.
  • Herunterladen und Speichern des gesamten Katalogs zur Nutzung in zukünftigen Projekten ohne Ablaufdatum.

Nur Studio und Agency

  • Einbindung von Titeln in Kundenprojekte, definiert als audiovisuelle Inhalte, die vom Lizenznehmer im Auftrag von Drittkunden für deren eigene Nutzung und Verbreitung über digitale Kanäle erstellt werden.

Nur Agency

  • Rundfunkrechte: Nutzung von Titeln in Inhalten, die über Fernsehen, Radio oder OTT-Streaming-Plattformen (Netflix, Amazon Prime Video, Disney+, Hulu und gleichwertige Dienste) verbreitet werden.
  • Verbreitung audiovisueller Inhalte, die Titel enthalten, auf abonnementsbasierten oder werbefinanzierten Streaming-Plattformen.

5. Einschränkungen

Die folgenden Nutzungen sind unter keinem Tarif gestattet, es sei denn, dies wurde separat schriftlich mit dem Lizenzgeber vereinbart:

  • Weiterverbreitung des Katalogs: Der Lizenznehmer darf den Katalog oder einzelne Titel nicht verkaufen, unterlizenzieren, vermieten, verleihen oder anderweitig als eigenständige Audiodatei oder als eigenständiges Musikbibliotheksprodukt weiterverbreiten.
  • Weiterverkauf als Musik: Titel dürfen weder in ihrer Originalform noch in leicht veränderter Form als Musikprodukte zum Verkauf oder zur Verbreitung angeboten werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Stock-Musik-Plattformen, Hintergrundmusik-Pakete oder Audio-Samples.
  • Registrierung bei Content ID oder Verwertungsgesellschaften (PROs): Der Lizenznehmer darf keinen Titel bei YouTube Content ID, einer Verwertungsgesellschaft (wie GEMA, BMI, ASCAP) oder einem anderen Inhaltserkennungs- oder Tantiemen-Einzugssystem registrieren.
  • Synchronisation ohne audiovisuelle Inhalte: Titel dürfen nicht als eigenständiges Audio verwendet werden. Sie müssen in audiovisuelle Inhalte eingebunden und synchronisiert werden, wie in dieser Vereinbarung beschrieben.
  • Übertragung der Lizenz: Diese Lizenz ist personengebunden und darf nicht an Dritte übertragen, abgetreten oder unterlizenziert werden.
  • Einschränkungen des Creator-Tarifs: Lizenznehmer des Creator-Tarifs dürfen Titel nicht in Inhalten verwenden, die für externe Kunden oder im Rahmen von Kundenprojekten erstellt wurden. Für Kundenprojektrechte ist ein Upgrade auf den Studio- oder Agency-Tarif erforderlich.
  • Einschränkungen des Studio-Tarifs: Lizenznehmer des Studio-Tarifs dürfen Titel nicht im Rundfunk/Broadcast gemäß der Definition in Abschnitt 1 verwenden. Für Rundfunkrechte ist ein Upgrade auf den Agency-Tarif erforderlich.
  • KI-Training und Data Mining: Dem Lizenznehmer ist es strengstens untersagt, den Katalog, einen Titel oder Teile der Audiodateien zu verwenden, um Modelle für künstliche Intelligenz, maschinelles Lernen, Deep Learning oder generative Audio- und Musikmodelle zu trainieren, zu entwickeln, zu testen oder zu speisen.
  • Falsche Urheberschaft: Der Lizenznehmer darf weder ausdrücklich noch stillschweigend fälschlicherweise behaupten, der ursprüngliche Schöpfer der Titel zu sein, oder den Katalog als seine eigene originale Musikbibliothek ausgeben.
  • Abgeleitete Werke und sekundäre Kompositionen: Die Titel dürfen nicht als musikalische Basis, Hintergrundtrack, Begleitmusik oder begleitendes Element verwendet werden, um neue Musiktitel, Songs mit Gesang (Vokalspuren), Remixes, Arrangements oder sonstige abgeleitete Werke zu erstellen.

6. Eigentum & geistiges Eigentum

Alle Titel im Katalog sind Originalkompositionen, die vollständig von menschlichen Urhebern geschaffen wurden; es wurden keine generativen KI-Musikmodelle zur Erstellung der im Katalog enthaltenen Musikwerke verwendet.
Der Lizenzgeber behält das vollständige, exklusive Urheberrecht und das geistige Eigentum an allen Titeln im Katalog.

Diese Vereinbarung überträgt keine geistigen Eigentumsrechte auf den Lizenznehmer. Der Lizenznehmer erwirbt nur das beschränkte Recht, den Katalog wie in dieser Vereinbarung beschrieben zu nutzen.

Ein Zertifikat für menschliche Urheberschaft, das die Nicht-Verwendung generativer KI bei der Entstehung des Katalogs bestätigt, wird beim Kauf zur Verfügung gestellt und kann vom Lizenznehmer zu Verifizierungszwecken gegenüber Kunden, Plattformen oder Sendern verwendet werden.

7. Garantien & Zusicherungen

Der Lizenzgeber garantiert, dass:

  • Der Lizenzgeber der alleinige Inhaber aller Rechte am Katalog ist und über die volle Befugnis verfügt, die in dieser Vereinbarung beschriebenen Lizenzen zu gewähren.
  • Der Katalog bei keiner Verwertungsgesellschaft (PRO/GEMA etc.) registriert ist und durch seine Nutzung keine nachgelagerten Tantiemen (Back-End Royalties) anfallen.
  • Kein Titel im Katalog bei YouTube Content ID oder einem gleichwertigen Inhaltserkennungssystem angemeldet ist.
  • Alle bei der Erstellung des Katalogs verwendeten Produktionsmittel, einschließlich Sample-Bibliotheken, Instrumente und Sound-Design-Tools, über legale kommerzielle Lizenzen erworben wurden.

Der Katalog wird im Zustand „wie besehen“ (as is) zur Verfügung gestellt. Im gesetzlich zulässigen Umfang übernimmt der Lizenzgeber keine weiteren Garantien, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich Garantien der Eignung für einen bestimmten Zweck oder der Nichtverletzung von Rechten Dritter, über die oben ausdrücklich genannten hinaus.

8. Haftungsbeschränkung

Im gesetzlich zulässigen Umfang ist die Gesamthaftung des Lizenzgebers gegenüber dem Lizenznehmer aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung streng auf die vom Lizenznehmer für den erworbenen Tarif tatsächlich gezahlte Lizenzgebühr beschränkt.

Unter keinen Umständen haftet der Lizenzgeber für indirekte, zufällige, besondere, Folge- oder Strafschäden. Dies umfasst ohne Einschränkung entgangenen Gewinn, Datenverlust oder den Verlust von Geschäftsmöglichkeiten, selbst wenn der Lizenzgeber auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.

9. Zusatzklausel: Sound-Effekte (SFX) Bonus

Der Kauf des Katalogs enthält als zusätzlichen Bonus ein Paket mit 850 Sound-Effekten.
Dieses Material unterliegt denselben Rechten, Bedingungen und Einschränkungen, die gemäß dieser Vereinbarung für die Katalogtitel gelten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Verbot der eigenständigen Weiterverbreitung, des Weiterverkaufs und des KI-Trainings).

Die Sound-Effekte sind gebührenfrei, zeitlich unbeschränkt nutzbar und nicht bei Verwertungsgesellschaften (PROs) oder digitalen Identifikationssystemen (Content ID) registriert. Alle in diesem Bonus enthaltenen Dateien sind zu 100 % von Menschen geschaffen, ohne den Einsatz generativer künstlicher Intelligenz.

10. Kündigung

Diese Lizenz ist unbefristet und läuft nicht durch Zeitablauf ab. Sie endet jedoch automatisch und ohne weitere Benachrichtigung, wenn der Lizenznehmer:

  • Gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung wesentlich verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung des Lizenzgebers behebt.
  • Den Katalog oder einen Titel unter Verstoß gegen Abschnitt 5 weiterverbreitet, weiterverkauft oder unterlizenziert.
  • Einen Titel unter Verstoß gegen Abschnitt 5 bei einer Verwertungsgesellschaft oder einem Content-ID-System registriert.

Mit Beendigung muss der Lizenznehmer unverzüglich jede neue Nutzung des Katalogs einstellen und alle heruntergeladenen Audiodateien löschen. Audiovisuelle Inhalte, die vor der Beendigung in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung veröffentlicht wurden, dürfen veröffentlicht bleiben.

Im Falle einer Kündigung aufgrund einer Pflichtverletzung durch den Lizenznehmer werden keine Rückerstattungen gewährt.

11. Anwendbares Recht

Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht von Spanien und ist entsprechend auszulegen. Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte Spaniens, unbeschadet zwingender Verbraucherschutzrechte, die im Wohnsitzland des Lizenznehmers gelten können.

12. Kontakt

Bei Fragen zu dieser Lizenzvereinbarung oder für sonstige Lizenzanfragen wenden Sie sich bitte an:

Esther García
Handelnd als Ostinat
info@ostinat.com
ostinat.com

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